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Betreibervertrag Der LAMBDA Betreibervertrag regelt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen für Restmüll- und Hausmülldeponien die wirtschaftliche Nutzung von Deponiegas bei abgedeckter oder bei, nach behördlichen Vorschriften, rekultivierter Deponie auch ohne eigenes Betriebspersonal. LAMBDA übernimmt vertragsgemäß den kompletten Anlagenbetrieb im Sinne des Betreibers und damit die Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber. Rechte, Aufgaben und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich Deponieentgasung und Deponiegasnutzung sind vertraglich bindend festgeschrieben, wobei jeder Vertrag individuell den Anforderungen angepasst wird. LAMBDA Verpflichtet sich, das gesamte mit der Aktiventgasungsanlage gewonnene Deponiegas zur Verfügung zu stellen. Die wirtschaftlichste Nutzung wird hierbei favorisiert, z.B. die Stromerzeugung vor Ort oder die Verwendung des Gases außerhalb des Betriebsbereiches. Die geschieht grundsätzlich im Einvernehmen beider Vertragsparteien. LAMBDA beantragt die Genehmigungen für den Stromverwerter und bringt die dafür erforderlichen Gutachten und Analysen bei.
LAMBDA stellt sicher, dass er Stromverwerter jederzeit Zugang zu den für die Deponiegasmengen- und Deponiegasqualitätsregelung relevanten Deponieeinrichtungen erhält. Veränderungen an diesen Einrichtungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vorgenommen werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Deponiegasmenge oder -qualität dürfen den Deponiebetrieb bzw. die Außenwirkung der Deponie nicht beeinträchtigen. LAMBDA übernimmt keine Gewähr für Beschaffenheit, Güte, Eigenschaft und Eignung sowie Menge des Gases. LAMBDA führt jährliche in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eine FID-Begehung der gesamten Deponieoberfläche durch. Die Ergebnisse dieser Begehung werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Deponiegases darf ausschließlich in der vorher beschriebenen Verwertungsanlage stattfinden.
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